Hinzuverdienst versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Familienversicherung

Möchte man als Ehefrau während der „Kinderzeit“ etwas hinzuverdienen und dabei beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden, so gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

  1. einen Minjob bis 400,00 € mtl. (evtl. ab 2013 = 450,00 € mtl.)
    ODER
  2. eine andere Tätigkeit (je nach Versicherung) bis max. 370,00 € mtl.
    (selbständige Tätigkeit / Einnahmen aus Vermietung / Einnahmen aus Kapitalvermögen / Sonstiges)

Es geht also nur entweder / oder!!! Sollte sich die Gelegenheit ergeben, dass ein höherer Verdienst möglich ist, so MUSS die Ehefrau sich selber eigenständig versichern. Dies Den Rest des Beitrags lesen »

Minijob KEINE eigenständige Krankenversicherung

Eine in der Familienversicherung mitversicherte Ehefrau darf je nach Versicherung maximal 370,00 € (in jeder Einkommensart) monatlich hinzu verdienen, ohne dass sie sich selber mit diesem Hinzuverdienst versichern muss.

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